Die Umzugskostenübernahme durch das Arbeitsamt oder Sozialamt ist vielen nicht bekannt. Arbeitssuchende und Sozialhilfeempfänger haben auch ein Recht auf einen Umzug und können diesen beim zuständigen Amt beantragen.
Damit die Arbeitsagentur die Kosten übernimmt, gibt es allerdings so einiges zu beachten, bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
Beziehst Du Hartz IV, bzw. ALG II, dann brauchst Du eine Umzugsgenehmigung, sonst werden die Kosten für Deinen Umzug nicht vom Amt übernommen.
SAM Transporte verfügt über positive Erfahrung im Umgang mit den Arbeits- und Sozialämtern und bietet qualitative und günstige Umzüge an, so dass meist eine Finanzierung genehmigt wird. Die Finanzielle Abwicklung erfolgt direkt mit dem Amt, so dass sie damit gar nicht erst belastet werden.