Umzüge mit direkter Abrechnung an Jobcenter, Sozialämtern, weiteren Behörden oder Ihrem Arbeitgeber

Die Umzugskostenübernahme durch das Arbeitsamt oder Sozialamt ist vielen nicht bekannt. Arbeitssuchende und Sozialhilfeempfänger haben auch ein Recht auf einen Umzug und können diesen beim zuständigen Amt beantragen.
Damit die Arbeitsagentur die Kosten übernimmt, gibt es allerdings so einiges zu beachten, bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein.

Wann gilt Dein Umzug als erforderlich?
  • Unzumutbarkeit der Wohnung durch Alter oder Gesundheitszustand
  • Kündigung durch den Vermieter, zum Beispiel wegen Eigenbedarf
  • Trennung vom Partner, Familiengründung oder Familienzuwachs
  • Eine neue Arbeitsstelle am anderen Ort mit nicht zumutbarer Pendelzeit (mehr als 2,5 Stunden pro Tag)
  • Aufforderung vom Jobcenter zum Umzug zur Senkung der Mietkosten
Umzugsgenehmigung vom Amt vorhanden?

Beziehst Du Hartz IV, bzw. ALG II, dann brauchst Du eine Umzugsgenehmigung, sonst werden die Kosten für Deinen Umzug nicht vom Amt übernommen.

Was bekommen sie von uns?
  • Kostenlose Besichtigung und Beratung vor Ort
  • Kostenloser Verleih von Umzugskartons (gegen Kaution) erfahren sie mehr über das Thema
  • Umzugsangebot mit Festpreisgarantie

SAM Transporte verfügt über positive Erfahrung im Umgang mit den Arbeits- und Sozialämtern und bietet qualitative und günstige Umzüge an, so dass meist eine Finanzierung genehmigt wird. Die Finanzielle Abwicklung erfolgt direkt mit dem Amt, so dass sie damit gar nicht erst belastet werden.